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Begriffe, Normen, Vorschriften

VDE 0108 (Sicherheitsbeleuchtung)

Die Versorgung der Allgemeinbeleuchtung erfolgt im Normalfall aus dem Netz. Überall dort, wo durch den Ausfall der Allgemeinbeleuchtung wirtschaftlicher oder körperlicher Schaden entstehen kann, ist der Einsatz einer Sicherheitsbeleuchtung sinnvoll oder wird durch behördliche Verordnungen gefordert. Sicherheitsbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen Beleuchtung Räume, Arbeitsplätze und Rettungswege während betrieblich erforderlichen Zeiten mit einer vorgeschriebenen Mindestbeleuchtungsstärke erhellt.

Folgende Sicherheitsbeleuchtungssysteme kommen zur Anwendung:

  • Sicherheitsbeleuchtung mit Einzelbatterie
  • Sicherheitsbeleuchtung mit Gruppenbatterie
  • Sicherheitsbeleuchtung mit Zentralbatterie 

Anwendungsbereiche (Zugriff auf Unterlagen per Klick auf die Überschriften)

Versammlungsstätten Teil 2

  • Versammlungsstätten mit Bühnen- und Szenenflächen für >100 Personen
  • Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen für >200 Personen, einzeln oder zusammen
  • Schulen und Museen mit einzelnen Räumen für >200 Personen
  • Schulen mit einer Geschoßfläche >3000 m²
  • Versammlungsstätten mit nicht überdachten Szenenflächen >1000 Personen 


Verkaufsstätten und Ausstellungsstätten Teil 3

  • Geschäftshäuser mit Verkaufsräumen >2000 m² Nutzfläche, einzeln oder zusammen
  • Geschäftshäuser mit Verkaufsräumen, die miteinander in Verbindung stehen, Nutzfläche >2000m²
  • Ausstellungsstätten und Ausstellungsräume


Hochhäuser Teil 4 

  • Gebäude mit Aufenthaltsräumen, deren Fußboden mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. Diese Vorschrift hat keine Gültigkeit für Wohnungen in Hochhäusern. 


Hotels und Gaststätten Teil 5

  • Beherbergungsbetriebe mit mehr als 60 Gastbetten
  • Schank- und Speisewirtschaften mit mehr als 400 Gastplätzen
  • Diskotheken und Tanzcafés

Offene und geschlossene Großgaragen Teil 6

  • Geschlossene Großgaragen mit einer Nutzfläche >1000 m²
    Ausgenommen sind eingeschossige Großgaragen mit festem Nutzerkreis. 


Arbeitsstätten Teil 7

  • Arbeits- und Lagerräume mit einer Grundfläche > 2000m²
  • Arbeits- und Pausenräume wenn der Fußboden mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt
  • Dunkle Arbeitsräume mit einer Grundfläche > 100m²
  • Explosions-, Giftstoff- und radioaktiv gefährdete Räume mit einer Grundfläche von > 100 m²
  • Laboratorien mit erhöhter Gefährdung und einer Grundfläche von > 600 m² 
  • Die Rettungswege und Flure zu den v.g. Räumen sind einzubeziehen. 


Fliegende Bauten Teil 8

  • Großzelte, Traglufthallen oder ähnliche Gebäude, die bestimmungsgemäß für einen absehbaren Zeitraum errichtet werden. 


Schaltungsarten

Dauerbeleuchtung (DS), Bereitschaftsbeleuchtung (BS), Kombination aus DS und BS.


Verbraucherabgangskreise

Die Verbraucherabgangskreise sind mit Überstromschutzorganen bis max. 10 A Nennstrom zu schützen und dürfen höchstens bis 60 % ihrer Nennstromstärke belastet werden. Bei der Installation ist die VDE 0100 zu beachten.

Beleuchtungsstärke

Gefordert wird für die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung in den Mittelachsen der Rettungswege mindestens 1 Lux. Sie wird in 20 cm Höhe über dem Fußboden gemessen. Für bestimmte Bereiche werden höhere Werte gefordert.

Bei Bühnen und Szenenflächen muss auf der leeren Spielfläche eine Mindestbeleuchtungsstärke von 3 Lux gewährleistet sein.

Für Manegen, Sportbahnen und Schwimmbäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,35 m werden mindestens 15 Lux gefordert.

Lampen

An einem Stromkreis dürfen nicht mehr als 12 Lampen angeschlossen werden. In Räumen mit mehr als einer Lampe sind diese auf mindestens zwei Stromkreise zu verteilen.


Brenndauer

Die Zentralbatterie muss für mindestens dreistündigen Betrieb aller angeschlossenen Sicherheitsleuchten bemessen sein. Sie braucht nur für einstündigen Betrieb ausgelegt zu werden, wenn bei einem Ausfall die allgemeine Beleuchtung insgesamt oder zum Teil aus einem selbständig anlaufenden Stromerzeugungsaggregat betrieben wird.


Batterie

Blei-Akkumulatoren, NiCd-Akkumulatoren (VDE 0510/6.86, Tabelle 4). Kfz-Starterbatterien dürfen nicht verwendet werden!

Ladeeinrichtungen

Es ist ein spannungsgeregeltes Ladeteil einzusetzen. Der Ladestrom ist auf die drei- bzw. einstündige Nennkapazität der Batterie bezogen.


Leitungen

Der Leitungsquerschnitt muss mindestens 1,5 mm² betragen.


Batterie-Nennspannungen

24, 40, 60, 110 und 220 V


Allgemeine Anforderungen an die Stromversorgungseinheit

Die Stromversorgungseinheit muss alle nach VDE 0108, Ausgabe 10.89 notwendigen und vorgeschriebenen Melde- und Überwachungseinrichtungen enthalten. Sie wird im wesentlichen aus folgenden Baugruppen bestehen:

  1. Lade- und Ladeerhaltungseinrichtung mit IU-Kennlinie
  2. Schalteinrichtungen für Dauer- und Bereitschaftsschaltung mit Trenntransformatoren bis 110 V Nennspannung
  3. Verbraucherkreise für DS- und BS-Einrichtungen
  4. Steuer- und Überwachungseinrichtungen
  5. Zusatzeinrichtungen
  6. Geräte- und Batteriegehäuse

Alle Schalt-, Lade- und Überwachungseinrichtungen werden in einem gemeinsamen Gehäuse eingebaut. Die Verbraucherabgangskreise befinden sich in einem separat abgetrennten Teil des Gehäuses.

Lade- und Ladeerhaltungseinrichtung

Die Lade- und Ladeerhaltungseinrichtungen arbeiten nach der IU-Kennlinie. Die Ladeeinrichtung ist so zu dimensionieren, dass die Batterie nach Entnahme der Nennkapazität innerhalb von 10 Stunden wieder auf 90% der Nennkapazität aufgeladen wird.


Schalteinrichtung Dauerschaltung (DS)

Die Dauerschaltung wird zur Beleuchtung aller Verkehrs- und Rettungswege sowie zur Versorgung der Hinweistransparente, Richtungspfeile und Stufenleuchten eingesetzt. Die Speisung erfolgt ständig aus dem Netz der Allgemeinbeleuchtung (je nach Spannung und Forderung über einen Isoliertransformator). Falls ein Netzausfall eintritt oder die Spannung an der Sammelschiene der Schalttafel der Sicherheitsbeleuchtung um mehr als 15% sinkt und länger als 0,5 Sekunden gestört ist, erfolgt eine selbsttätige Umschaltung auf Batteriebetrieb. Bei Netzwiederkehr erfolgt automatisch die Rückschaltung auf den Netzbetrieb.


Schalteinrichtung Bereitschaftsschaltung (BS)

Die Bereitschaftsschaltung wird selbsttätig wirksam bei Störung der Allgemeinbeleuchtung. Die Stromersorgung für die Allgemeinbeleuchtung muss in der Unterverteilung für den entsprechenden Bereich überwacht werden. Bei Vorhandensein der Spannung an der Sammelschiene der Schalttafel der Sicherheitsbeleuchtung wird die Bereitschaftsschaltung aus dem Gerätenetz gespeist.

Beide Schalteinrichtungen werden von Mikroprozessor-Modulen kontrolliert und gesteuert.


Verbraucherabgangskreise

Die Verbraucherabgangskreise können als Diazed, Neozed oder Automaten ausgeführt werden und sind auf bezeichneten Reihenklemmen zu verdrahten.


Steuer- und Überwachungseinheit

Eine serielle Anzeigeeinheit kann Batteriespannung, Ladestrom und im Fehlerfalle einen Fehlercode anzeigen. Arbeitet die Anlage fehlerfrei, wird nach einem vorprogrammierten Anzeigetakt abwechselnd der Ladestrom oder die Batteriespannung angezeigt. Eine zentrale Bedieneinheit übernimmt alle Steuer-, Überwachungs-, Anzeige- und Meldefunktionen.
Überwachungsfunktion gem. VDE 0108/10.89, Punkt 6.4.3.9


Anzeigenfunktionen

In zwei digitalen Anzeigefeldern wird folgendes angezeigt:

  • Batteriespannung
  • Ladestrom
  • Entladestrom
  • Gleichrichterstrom
  • DS-BS Verbraucherströme
  • aufgetretene unzulässige Systemzustände mit Quittierung
  • Batterieversorgungszeit in Minuten


Steuerfunktionen

  • Mikroprozessorgesteuerte Überwachungs-, Meß- und Schalteinrichtung in Einblockausführung
  • Mikroprozessorgesteuertes Ladeverfahren für alle Pb-Batteriearten in Verbindung mit der Ladeeinrichtung
  • Eingebaute Echtzeituhr
  • Steuerung von je zwei voneinander unabhängigen DS-BS-Bereichen
  • Umschaltung von Laden auf Dauerladen (Ladeautomatik) spannungs-zeitabhängig
  • Manuell initiierbar oder täglich selbständig beginnender automatisch ablaufender Tagestest
  • Manuell initiierbarer, selbständig ablaufender Jahrestest mit automatisch angezeigtem Anlagenzustand im zehn Minutenrhythmus


Protokolldrucker (Option)

Nach VDE 0108/10.89 Punkt 9.2.3 ist die Funktion der Sicherheitsbeleuchtung mit Zentralbatterie an jedem Betriebstag vor Ort zu prüfen, dabei sind die anlagespezifischen Werte in einem Protokoll schriftlich festzuhalten. Durch Einsatz einer Mikroprozessoreinheit in Verbindung mit einem Protokolldrucker entfällt die manuelle Prüfung und schriftliche Protokollierung.

Folgende Anlagezustände werden protokolliert:

  • Systemzustände
  • Schaltvorgänge mit Zeit- und Datumsangabe
  • Systemzustandsänderungen
  • Tagestest
  • Jahrestest im zehn Minutenrhythmus
  • Aufstellung, Anschluss und Wartung

Bei der Aufstellung der Geräte ist darauf zu achten, dass keine Säuredämpfe in die Geräte eindringen können. Die Lüftungsschlitze dürfen nicht abgedeckt werden.

Vor Anschluss der Geräte muss die beigegebene Bedienungs- und Betriebsanweisung beachtet werden. Zur Vermeidung eines zu großen Spannungsabfalls ist bei niedrigen Betriebsspannungen und langen Leitungswegen auf die richtige Dimensionierung der Leitungsquerschnitte zu achten.

Gemäß VDE 0108 Teil 1, 10.89 ist nach § 9.2.3 auch bei dem Einsatz einer automatischen Prüfeinrichtung eine jährliche manuelle Prüfung der Gerätefunktion erforderlich. Das gleiche trifft für alle Batterietypen zu. Wartungs- und Prüfarbeiten müssen von einer Fachfirma ausgeführt werden, um die hohe Verfügbarkeit dieser Sicherheitsanlagen zu gewährleisten.

 

Wir sind Ihnen stets gern persönlich behilflich, wenn es darum geht, die passende und wirtschaftlichste Lösung zu finden.