Die Versorgung der Allgemeinbeleuchtung erfolgt im Normalfall aus dem Netz. Überall dort, wo durch den Ausfall der Allgemeinbeleuchtung wirtschaftlicher oder körperlicher Schaden entstehen kann, ist der Einsatz einer Sicherheitsbeleuchtung sinnvoll oder wird durch behördliche Verordnungen gefordert. Sicherheitsbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen Beleuchtung Räume, Arbeitsplätze und Rettungswege während betrieblich erforderlichen Zeiten mit einer vorgeschriebenen Mindestbeleuchtungsstärke erhellt.
Folgende Sicherheitsbeleuchtungssysteme kommen zur Anwendung:
Anwendungsbereiche (Zugriff auf Unterlagen per Klick auf die Überschriften)
Versammlungsstätten Teil 2
Verkaufsstätten und Ausstellungsstätten Teil 3
Offene und geschlossene Großgaragen Teil 6
Schaltungsarten
Dauerbeleuchtung (DS), Bereitschaftsbeleuchtung (BS), Kombination aus DS und BS.
Verbraucherabgangskreise
Die Verbraucherabgangskreise sind mit Überstromschutzorganen bis max. 10 A Nennstrom zu schützen und dürfen höchstens bis 60 % ihrer Nennstromstärke belastet werden. Bei der Installation ist die VDE 0100 zu beachten.
Beleuchtungsstärke
Gefordert wird für die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung in den Mittelachsen der Rettungswege mindestens 1 Lux. Sie wird in 20 cm Höhe über dem Fußboden gemessen. Für bestimmte Bereiche werden höhere Werte gefordert.
Bei Bühnen und Szenenflächen muss auf der leeren Spielfläche eine Mindestbeleuchtungsstärke von 3 Lux gewährleistet sein.
Für Manegen, Sportbahnen und Schwimmbäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,35 m werden mindestens 15 Lux gefordert.
Lampen
An einem Stromkreis dürfen nicht mehr als 12 Lampen angeschlossen werden. In Räumen mit mehr als einer Lampe sind diese auf mindestens zwei Stromkreise zu verteilen.
Brenndauer
Die Zentralbatterie muss für mindestens dreistündigen Betrieb aller angeschlossenen Sicherheitsleuchten bemessen sein. Sie braucht nur für einstündigen Betrieb ausgelegt zu werden, wenn bei einem Ausfall die allgemeine Beleuchtung insgesamt oder zum Teil aus einem selbständig anlaufenden Stromerzeugungsaggregat betrieben wird.
Batterie
Blei-Akkumulatoren, NiCd-Akkumulatoren (VDE 0510/6.86, Tabelle 4). Kfz-Starterbatterien dürfen nicht verwendet werden!
Ladeeinrichtungen
Es ist ein spannungsgeregeltes Ladeteil einzusetzen. Der Ladestrom ist auf die drei- bzw. einstündige Nennkapazität der Batterie bezogen.
Leitungen
Der Leitungsquerschnitt muss mindestens 1,5 mm² betragen.
Batterie-Nennspannungen
24, 40, 60, 110 und 220 V
Allgemeine Anforderungen an die Stromversorgungseinheit
Die Stromversorgungseinheit muss alle nach VDE 0108, Ausgabe 10.89 notwendigen und vorgeschriebenen Melde- und Überwachungseinrichtungen enthalten. Sie wird im wesentlichen aus folgenden Baugruppen bestehen:
Alle Schalt-, Lade- und Überwachungseinrichtungen werden in einem gemeinsamen Gehäuse eingebaut. Die Verbraucherabgangskreise befinden sich in einem separat abgetrennten Teil des Gehäuses.
Lade- und Ladeerhaltungseinrichtung
Die Lade- und Ladeerhaltungseinrichtungen arbeiten nach der IU-Kennlinie. Die Ladeeinrichtung ist so zu dimensionieren, dass die Batterie nach Entnahme der Nennkapazität innerhalb von 10 Stunden wieder auf 90% der Nennkapazität aufgeladen wird.
Schalteinrichtung Dauerschaltung (DS)
Die Dauerschaltung wird zur Beleuchtung aller Verkehrs- und Rettungswege sowie zur Versorgung der Hinweistransparente, Richtungspfeile und Stufenleuchten eingesetzt. Die Speisung erfolgt ständig aus dem Netz der Allgemeinbeleuchtung (je nach Spannung und Forderung über einen Isoliertransformator). Falls ein Netzausfall eintritt oder die Spannung an der Sammelschiene der Schalttafel der Sicherheitsbeleuchtung um mehr als 15% sinkt und länger als 0,5 Sekunden gestört ist, erfolgt eine selbsttätige Umschaltung auf Batteriebetrieb. Bei Netzwiederkehr erfolgt automatisch die Rückschaltung auf den Netzbetrieb.
Schalteinrichtung Bereitschaftsschaltung (BS)
Die Bereitschaftsschaltung wird selbsttätig wirksam bei Störung der Allgemeinbeleuchtung. Die Stromersorgung für die Allgemeinbeleuchtung muss in der Unterverteilung für den entsprechenden Bereich überwacht werden. Bei Vorhandensein der Spannung an der Sammelschiene der Schalttafel der Sicherheitsbeleuchtung wird die Bereitschaftsschaltung aus dem Gerätenetz gespeist.
Beide Schalteinrichtungen werden von Mikroprozessor-Modulen kontrolliert und gesteuert.
Verbraucherabgangskreise
Die Verbraucherabgangskreise können als Diazed, Neozed oder Automaten ausgeführt werden und sind auf bezeichneten Reihenklemmen zu verdrahten.
Steuer- und Überwachungseinheit
Eine serielle Anzeigeeinheit kann Batteriespannung, Ladestrom und
im Fehlerfalle einen Fehlercode anzeigen. Arbeitet die Anlage
fehlerfrei, wird nach einem vorprogrammierten Anzeigetakt abwechselnd
der Ladestrom oder die Batteriespannung angezeigt. Eine zentrale
Bedieneinheit übernimmt alle Steuer-, Überwachungs-, Anzeige- und
Meldefunktionen.
Überwachungsfunktion gem. VDE 0108/10.89, Punkt
6.4.3.9
Anzeigenfunktionen
In zwei digitalen Anzeigefeldern wird folgendes angezeigt:
Steuerfunktionen
Protokolldrucker (Option)
Nach VDE 0108/10.89 Punkt 9.2.3 ist die Funktion der Sicherheitsbeleuchtung mit Zentralbatterie an jedem Betriebstag vor Ort zu prüfen, dabei sind die anlagespezifischen Werte in einem Protokoll schriftlich festzuhalten. Durch Einsatz einer Mikroprozessoreinheit in Verbindung mit einem Protokolldrucker entfällt die manuelle Prüfung und schriftliche Protokollierung.
Folgende Anlagezustände werden protokolliert:
Bei der Aufstellung der Geräte ist darauf zu achten, dass keine Säuredämpfe in die Geräte eindringen können. Die Lüftungsschlitze dürfen nicht abgedeckt werden.
Vor Anschluss der Geräte muss die beigegebene Bedienungs- und Betriebsanweisung beachtet werden. Zur Vermeidung eines zu großen Spannungsabfalls ist bei niedrigen Betriebsspannungen und langen Leitungswegen auf die richtige Dimensionierung der Leitungsquerschnitte zu achten.
Gemäß VDE 0108 Teil 1, 10.89 ist nach § 9.2.3 auch bei dem Einsatz einer automatischen Prüfeinrichtung eine jährliche manuelle Prüfung der Gerätefunktion erforderlich. Das gleiche trifft für alle Batterietypen zu. Wartungs- und Prüfarbeiten müssen von einer Fachfirma ausgeführt werden, um die hohe Verfügbarkeit dieser Sicherheitsanlagen zu gewährleisten.
Wir sind Ihnen stets gern persönlich behilflich, wenn es darum geht, die passende und wirtschaftlichste Lösung zu finden.