Adressen . Kontakt . Kundendienst . Service . Lager . Zentrale . Leonberg . Rastatt . Stuttgart . Bad Teinach

Begriffe, Normen, Vorschriften

VDE 0100/710 (ZSV-Anlagen, OP-Beleuchtung)

Bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung muss zur Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebs eine selbsttätig einschaltende Ersatzstromversorgung innerhalb von 15 Sekunden die Versorgung der Verbraucher übernehmen. Diese Einrichtungen müssen für eine Dauer von bis zu mindestens 24 Stunden weiterbetrieben werden können. Die Umschaltzeit kann abhängig von der Einrichtung auch nur 0,5 s betragen.

  • Die Beleuchtung der inneren und - soweit erforderlich - der äußeren Verkehrswege. Hierzu gehören auch die Verkehrswege zu Wohnungen und Unterkünften von Ärzten und Pflegepersonal auf dem Krankenhausgrundstück.
  • Die beleuchteten Schilder zur Kennzeichnung der Rettungswege.
  • Die Beleuchtung aller für die Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes notwendigen Räume für die Unterbringung, Pflege, Untersuchung und Behandlung von Kranken. In jedem Raum muss mindestens eine Leuchte weiterbetrieben werden können.
  • Die Operationsleuchten.
  • Die Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen für operative und andere lebenswichtige Maßnahmen.
  • Die haustechnischen Anlagen, insbesondere die Heizungs-, Lüftungs- und Aufzugsanlagen, sowie die Ruf- und Suchanlagen, soweit diese Anlagen ganz oder zum Teil weiterbetrieben werden müssen.
  • Die sicherheitstechnischen Einrichtungen, wie Pumpen für Löschwasserversorgung, Alarmeinrichtungen und Warnanlagen.
  • Die Kühlanlagen für medizinische Zwecke, wie Kühlanlagen für Blutkonserven.

Diese Anforderungen betreffen elektrische Anlagen für medizinisch genutzte Bereiche in:

  • Krankenhäusern und Kliniken (auch in Container-Bauweise);
  • Sanatorien und Kurkliniken;
  • Senioren- und Pflegeheimen;
  • Ärztehäusern, Polikliniken und Ambulatorien;
  • Arztpraxen und Dentalpraxen;
  • sonstigen ambulanten Einrichtungen (Betriebs-, Sport- u. a. Ärzte).
    Diese Anforderungen sind auch auf die elektrischen Anlagen anzuwenden, die mittelbar für den sicheren Betrieb der medizinisch genutzten Bereiche notwendig sind.

Bei Störung der allgemeinen Stromversorgung muß die Weiterversorgung der Verbraucheranlagen sichergestellt werden. Im wesentlichen wird hier unterschieden in:

  • Elektrische Einrichtungen der medizinischen Gasversorgung einschließlich Druckluft, Vakuumversorgung und Narkoseabsaugung sowie deren Überwachungseinrichtungen.
  • Elektromedizinische Geräte in Räumen die operativen Eingriffen und Maßnahmen dienen, die lebenswichtig sind. 

 

Die zusätzlichen Stromversorgungen werden nach VDE 0100 Teil 710 - 11/2002 wie folgt unterteilt:

  • Ersatzstromversorgung mit statischem Wechselrichter
  • Ersatzstromversorgung für OP-Leuchten mit Zentralbatterie
  • Ersatzstromversorgung für Sicherheitsbeleuchtung


Ersatzstromversorgung mit statischem Wechselrichter nach VDE 0100 Teil 710 - 11/2002.

Die Anlage besteht im wesentlichen aus einem Gleichrichter, Wechselrichter, Zentralbatterie, Transformatorenverteilung und Meldetableaus. Die erforderlichen Stahlschränke sollten wahlweise rechts oder links anreihbar und für Wandaufstellung geeignet sein. Alle für den Betrieb erforderlichen Komponenten sind in den Schränken montiert, sämtliche Bedienungs- und Kontrolleinheiten in den Türen angeordnet. 

Es sind folgende Betriebsarten möglich:

  • Einschaltbetrieb,
  • Leerlaufbetrieb,
  • oder Bereitschaftsparallelbetrieb.

Es häufen sich die Fälle, wo USV-Anlagen als ZSV-Anlagen ausgeschrieben und eingesetzt werden, hierzu verweisen wir auf einige wesentliche Faktoren die diesem Einsatz widersprechen.
 
710.512.1.6.2 - Es sind Trenntransformatoren nach DIN EN 61558-1-15 (VDE 0570 Teil 2-15) zu verwenden.
Anmerkung: Für Isolationsüberwachungsgeräte nach DIN EN 61557-8 (VDE 0413 Teil 8) müssen für den Anwendungsfall im medizinischen Bereich die Anforderungen präzisiert werden, da die in dieser Norm beschriebenen Anforderungen zu allgemein gehalten sind.

Zusätzlich gilt für Transformatoren: Für Trenntransformatoren zur Versorgung medizinisch genutzter Bereiche gilt DIN EN 61558-2-15 (VDE 0570 Teil 2-15). Danach dürfen die Leerlauf-Ausgangsspannung und die Bemessungs-Ausgangsspannung den Wert AC 250 V, einphasig oder mehrphasig (verkettete Spannung), nicht überschreiten.
 
710.512.1.6.2 - Für Trenntransformatoren, ihre primärseitige Zuleitung und sekundärseitige Ableitung sind Überstrom-Schutzeinrichtungen nur zum Schutz bei Kurzschluss zulässig. Für den Schutz der Trenntransformatoren gegen Überlast sind Überwachungseinrichtungen vorzusehen, die eine zu hohe Erwärmung melden (siehe710.531.3.1).

Uns ist keine USV-Anlage bekannt, welche diese Forderungen erfüllen kann!!
 
Ersatzstromversorgung für OP-Leuchten mit Zentralbatterie

Ein Ausfall der Beleuchtung in Operationsräumen oder vergleichbaren medizinischen Räumen kann für Patienten tödliche Folgen haben.

Operationsleuchten nach DIN EN 60601-2-41 (VDE 0750 Teil 2-41) und andere unentbehrliche Leuchten müssen zusätzlich zur Sicherheitsstromversorgung nach 710.564.3 aus einer zusätzlichen Sicherheitsstromversorgung mit einer Umschaltzeit bis zu 0,5 s selbsttätig weiterbetrieben werden können. Für die Umschalteinrichtungen gelten die Anforderungen nach 710.537.6. Die Zusätzliche Sicherheitsstromquelle muss für die Versorgungsdauer von mindestens drei Stunden bemessen sein. Sie darf für nur eine Stunde bemessen werden, wenn in Verbindung mit der Sicherheitsstromquelle die Mindestbetriebsdauer der Operationsleuchte von drei Stunden insgesamt sichergestellt ist.

Zu anderen unentbehrlichen Leuchten können auch Lichtquellen für die endoskopische OP-Feldbeleuchtung zählen.
 
710.62 - Wiederkehrende Prüfung

Die wiederkehrende Prüfung entsprechend Punkt a) bis d) muss in Übereinstimmung mit den örtlichen/nationalen Vorschriften durchgeführt werden. Wenn es keine örtlichen/nationalen Vorschriften gibt, werden die nachstehenden Intervalle empfohlen:

  • Funktionstest der Umschalteinrichtung: halbjährlich;
  • Funktionstest des Isolationsüberwachungssystems: halbjährlich;
  • Prüfen der Einstellwerte der Schutzgeräte durch visuelle Untersuchung: jährlich;
  • Prüfung der Wirksamkeit des zusätzlichen Potentialausgleichs: alle drei Jahre;
  • 1 Monat für Funktionstest:
    - sichere Versorgung mit Batterien: 15 min;
    - sichere Versorgung mit Verbrennungsmaschinen: bis die
       Nennbetriebstemperatur erreicht ist; 
     12 Monate für Dauerbetrieb:
    - sichere Versorgung mit Batterien: Kapazitätstest,
    - sichere Versorgung mit Verbrennungsmaschinen: 60 min.
    In allen Fällen sollen von 50 % als kleinster Wert bis 100 % der Nennleistung der Sicherheitsstromquelle übernommen werden;
  • Nachweis der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag durch Messung: alle drei Jahre;
  • Nachweis des Auslösens der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) bei Bemessungsdifferenzstrom: halbjährlich;
  • Überprüfung der lichttechnischen Erfordernisse nach DIN 5035-6.