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TRANSPORTBESTIMMUNGEN

Gefährliche Güter - so auch Batterien - werden in unserer technisch orientierten Gesellschaft vielfältig genutzt. Der weltweite Umgang mit gefährlichen Gütern hat einen großen Umfang erreicht und nimmt ständig zu. Allein in der Bundesrepublik werden jährlich über 400 Millionen Tonnen Gefahrgüter befördert.
Fahrzeugführer von kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransportern benötigen einen Gefahrgutführerschein (ADR-Bescheinigung). Aus diesem Grund hat der Fachverband Batterien im ZVEI Hinweise für die Beförderungen von neuen und gebrauchten Batterien und anderen batteriespezifischen Gefahrgütern auf der Straße zur Umsetzung des ADR herausgegeben.

 

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