Gemäß VDE 0108 Teil 1, 10.89 ist nach § 9.2.3 auch bei dem Einsatz einer automatischen Prüfeinrichtung eine jährliche manuelle Prüfung und Dokumentation der Gerätefunktion erforderlich. Das gleiche trifft für alle Batterietypen zu. Wartungs- und Prüfarbeiten müssen von einer Fachfirma ausgeführt werden, um die hohe Verfügbarkeit dieser Sicherheitsanlagen zu gewährleisten.